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Sofortmeldung

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Die Arbeitsaufnahme ist erst nach Genehmigung durch eine verantwortliche Person der Personalabteilung erlaubt. Beschäftigungen ohne vorherige Sofortmeldung sind strengstens untersagt. Die Sofortmeldung ist kein Ersatz für den Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag ist zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich in der Personalabteilung abzugeben.